Namensrecht
In Deutschland hat jede Person ein Recht auf einen Namen und zwar einen Vornamen und einen Nachnamen. Der Nachname wird grundsätzlich durch die Geburt vermittelt. Die Eltern wählen den Vornamen aus. Dort ist die Wahlfreiheit mittlerweile recht groß. Der Name einer Person bleibt eigentlich ein Leben lang erhalten. Das deutsche Recht kennt aber einige Ausnahmen von diesem Grundsatz, zum Beispiel: Heirat, Scheidung, Adoption. Es existiert auch die Möglichkeit außerhalb der Privatrechts nach dem Namensänderungsgesetz eine öffentlich-rechtliche Namensänderung herbeizuführen. Das ist jedoch an hohe Hürden geknüpft. Auch in diesem Bereich vertreten und beraten wir Sie gerne bundesweit!